Gute wissenschaftliche Praxis an der htw saar
Die Forschung der htw saar legt die Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde.
Forschungs-, Entwicklungs- und Transfervorhaben dienen der Gewinnung und Nutzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie der Weiterentwicklung anwendungsbezogener Lehre an der htw saar. Sie basieren auf wissenschaftlichen Methoden, die transparent und nachvollziehbar sind. Die htw saar verpflichtet sich, die Standards guter wissenschaftlicher Praxis als wesentliche Grundlage wissenschaftlicher Integrität, Qualität und Transparenz in Forschung, Wissens- und Technologietransfer einzuhalten.
Zur Umsetzung der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis werden an der htw saar verschiedene Gremien eingesetzt. Die aktuelle Version der Ordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie hier .
Ombudsperson
Alle Mitglieder und Angehörigen der htw saar können sich in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis, aber auch zu vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten an die Ombudsperson wenden. Die Ombudsperson berät als neutrale und qualifizierte Ansprechperson in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Bei hinreichendem Verdacht für wissenschaftliches Fehlverhalten leitet die Ombudsperson ihre Vorprüfung in eine förmliche Untersuchung über, welche von der Untersuchungskommission geführt wird.
Die Ombudsperson nimmt Anfragen vertraulich entgegen und prüft diese sorgfältig. Sie ist für die Dauer von drei Jahren bestellt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.Ombudsperson: Prof. Dr.-Ing. Thomas Korne
Stellvertretung der Ombudsperson: Prof. Dr.-Ing. Ulrike Fischer
Ethikkommission
Die Ethikkommission hat die Aufgabe, bei geplanten Forschungsvorhaben am Menschen eine Überprüfung im Hinblick auf ethische Aspekte durchzuführen und eine Stellungnahme zu verfassen.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Ethikkommission hat fünf Mitglieder. Sie wählt aus ihren Reihen jeweils eine Person für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz.
Mitglieder:
- Prof. Dr.-Ing. Thorsten Cypra
- Prof. Dr. Thomas Klein
- Prof. Dr. Susan Pulham
- Prof. Dr. Iris Ruppin
- Prof. Dr.-Ing. Horst Wieker
Untersuchungskommission
Die Untersuchungskommission prüft, ob wissenschaftliches Fehlverhalten zu ihrer Überzeugung erwiesen ist. Wissenschaftliches Fehlverhalten kann nur dann festgestellt werden, wenn hierüber ein Mehrheitsbeschluss innerhalb der Kommission gefasst worden ist.
Die Untersuchungskommission wird für die Amtsdauer von drei Jahren eingesetzt. Sie hat fünf Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder.
Mitglieder:
- Prof. Dr. Iris Burkholder
- Prof. Dr. Teresa Melo
- Anne Steinhaus, M.A.
- Prof. Dr.-Ing. Horst Wieker
- Prof. Dr.-Ing. Alpaslan Yörük
Stellvertretende Mitglieder:
- Prof. Dr. Sebastian Rahn
- Mario Korherr, B. Eng.