Bundesregierung berät Gesetzentwurf zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden

Die Bundesregierung berät über einen Gesetzentwurf zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden angesichts der COVID-19-Pandemie. 

Der Gesetzesentwurf sieht vor allem folgende Übergangsregelungen vor, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten sollen:

Zum einen wird die Höchstbefristungsgrenze nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, wegen pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs um sechs Monate verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung können außerdem auf der Grundlage einer Rechtsverordnung des BMBF von den Hochschulen zusätzlich um weitere sechs Monate verlängert werden, soweit dies aufgrund fortbestehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich wäre.

Zum anderen werden die bereits geschaffenen Anreize für Studierende, sich in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu engagieren, durch den Gesetzesentwurf weiter verstärkt: Einkünfte aus pandemiebedingten Tätigkeiten in allen systemrelevanten Branchen und Berufen sollen nunmehr nicht als Einkommen im Sinne des BAföG gelten und so von jeder Anrechnung während des Bewilligungszeitraums freigestellt werden.

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