htw saar begrüßt Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Sachsen-​Anhalt

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat am 7. Mai 2020 ein neues Landeshochschulgesetz verabschiedet. Nachweisbar forschungsstarke Fachrichtungen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) wird darin das bedingte Promotionsrecht zuerkannt. Nachdem bereits Hessen diesen Weg beschritten hatte und Nordrhein-Westfalen ein Promotionskolleg der HAWs mit Promotionsrecht begründet hat, ist Sachsen-Anhalt nunmehr das dritte Bundesland, das neue Möglichkeiten der Promotion an HAWs eröffnet. 

Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard, Präsident der htw saar, sieht das bedingte Promotionsrecht als wichtiges wissenschaftspolitisches Signal: „Das eigenständige Promotionsrecht unterstreicht erneut die Leistungsstärke der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung in den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, in Sachsen-Anhalt wie bundesweit. Es ist an langjährige Leistung und regelmäßige Überprüfung geknüpft. Diese wissenschaftliche Entwicklungsperspektive, eigenständig oder – so wie wir es derzeit mit der Universität angehen – in einem gemeinsam und fair ausgestalteten kooperativen Modell, wird zunehmend ein Argument bei der Gewinnung von Professorinnen und Professoren". 

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