Das Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist komplex und unterliegt ständigen Anpassungen und Neuauslegungen durch Gerichtsurteile. Darüber hinaus wurde es lange vor der Erfindung digitaler Technologien formuliert, weshalb viele Regelungen und Grundannahmen aus heutiger Sicht schwer verständlich sind.

Dennoch hat es seine Daseinsberechtigung und ist wirkmächtig.

Im Folgenden werden Informationen hierzu bereitgestellt, die jedoch weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit erheben und auch keine Rechtsberatung ersetzen.

 

Links und Urheberrecht

Bei der Haftungsfrage für von der eigenen Internetpräsenz extern verlinkte Inhalte ist nach deutschem Recht zu differenzieren, welche Arten von Links gesetzt werden:

  1. Surface Links (Oberflächenverknüpfungen)  |  verweisen auf die Eingangsseite einer Internetpräsenz
  2. Deep Links (tiefe Verknüpfungen)  |  verweisen auf eine Unterseite einer Internetpräsenz
  3. Hotlinks  |  betten externe Inhalte in eine Webseite ein ohne dass die externe Herkunft dieser Elemente für den Benutzer ersichtlich wird
  4. Frames/ Inlineframes  |  integrieren komplette Internetseiten auf eine Webseite

Grundsätzlich verstoßen Surface und Deep Links nicht gegen rechtliche Vorschriften, wenn bestimmte Punkte beachtet werden:

  • Keine Verlinkung auf rechtswidrige Inhalte. Zu diesem Zweck müssen die Inhalte der Seiten auf die verlinkt wird, vor Setzen des Links kontrolliert werden.
  • Ein Link sollte als solcher kenntlich gemacht werden, um deutlich zu machen, dass der Seitenbetreiber sich die verlinkten Inhalte nicht zu eigenen macht.
  • Zudem sollte eine regelmäßige, zumindest stichprobenartige Kontrolle der gesetzten Links stattfinden, da die Rechtslage in den Fällen ungeklärt ist, in denen Inhalte von Seiten auf die verlinkt wird durch nachträgliche Änderung rechtswidrig werden.
  • Sobald Sie Kenntnis erhalten, dass ein Link auf eine rechtswidrige Internetseite erfolgt, muss dieser unverzüglich entfernt werden. (vgl. § 10 TMG)

Bei den letztgenannten Verknüpfungsarten (3.+4.) ist die Verwendung kritisch. Beispielsweise hält das Landgericht München I (Az. 21 O 20028/05) einen Hotlink auf ein Foto für einen Urheberrechtsverstoß, denn dadurch, dass sich der Verlinkende den Inhalt zu eigen macht, sei eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG gegeben.

Die Übernahme von urheberrechtlich geschützten Internetseiten mittels eines Frames stellt nach LG München (Az. 7 O 4002/02) und LG Köln (Az. 28 O 141/01) einen Urheberrechtsverstoß dar, weil Frames eine Verletzung des Rechts der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe seien.

 

Links, rechtswidrige Inhalte und Disclaimer

Ferner ist zu beachten, in welchem Maß sich der Verlinkende die Inhalte des Link-Ziels zu eigen macht und ob von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis besteht oder hätte bestehen können.  So muss zur Vermeidung von Haftung für Links zunächst der Inhalt der Seiten, auf die verlinkt wird, auf gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte kontrolliert werden, um nicht Gefahr zu laufen, entsprechend der zitierten Rechtsprechung für diese zu haften.

Zudem müssen die eigenen Internetseiten regelmäßig auf rechtswidrige Inhalte kontrolliert werden. Soweit diese erkennbar sind, müssen diese unverzüglich entfernt werden, sonst macht sich der Betreiber der Internetseite die Inhalte zu eigen und kann für deren Inhalte haften.

Auch wenn der rechtliche Nutzen umstritten ist, sollte - sofern dies auf Ihrer Internetpräsenz nicht bereits vorhanden - im Impressum ein Disclaimer verwendet werden, um klarzustellen, dass sich fremde Inhalte, auf welche gelinkt wird, nicht zu eigen gemacht werden und dass eine Distanzierung von gegebenenfalls rechtswidrigen Inhalten erfolgt.

Im Folgenden finden Sie eine Vorlage eines Disclaimers, den Sie gerne nutzen können, wenn Sie Links zu Inhalten Dritter bereitstellen:

Disclaimer  Der Autor übernimmt keine Haftung für eventuelle Datenschutz- und sonstige Rechtsverletzungen in anderen Webangeboten, auf die er einen Link gesetzt habt. Für die Inhalte der von ihm verlinkten Fremdangebote sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Vor dem Einrichten von Links sind die Webseiten der anderen Anbieter mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen geprüft worden. Es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen auf verlinkten Seiten übernommen werden. Falls auf Seiten verweisen wird, deren Inhalt Anlass zur Beanstandung gibt, bittet der Autor um eine Mitteilung.

 

Links zu weiterführenden Informationen

iRights  |  Als eine der zentralen Anlaufstellen im Bereich rechtliche Fragen zu e-learning und OER hat sich die Informationsplattform iRights etabliert. Diese bieten auf der Homepage irights.info eine Vielzahl gut verständlicher, aktueller und hochwertiger Veröffentlichungen an, viele davon unter einen freien Lizenz und alle durch ein Team aus Rechtsanwälten und -wissenschaftlern sowie Journalisten redaktionell betreut.

Humboldt-Universität zu Berlin  |  Mit wenigen Antworten auf leicht verständliche Fragen erhält man auf dem Infoportal des Projektes Humboldt Law Clinic Internetrecht eine erste Einschätzung, ob man Materialien und Medien so verwenden darf, wie man es plant. Als erste Orientierung bei der Erstellung von Materialien für Vorlesungen o.ä. absolut empfehlenswert!

OER-Contentbuffet - Jointly  |  Eine Sammlung von Veröffentlichungen, Leitfäden, Präsentationen und ähnlichem findet sich im Contentbuffet des Projektes Jointly. Die Materialien stehen normalerweise unter einer freien Lizenz.

OpERA |  Eine relativ kurze, aber informative Handreichung wurde von Janine Horn im Rahmen des OpERA-Projektes verfasst. Darin werden OER, die Creative-Commons-Lizenzen, wichtige Fragen zum Urheberrecht und relevante Gerichtsentscheidungen thematisiert.

 

Creative Commons Lizenzvertrag
"Rechtliche Fragen rund um OER" von Nadine Paulick und Binafsha Kalandarova für das Projekt "use-OER@htwsaar", ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz [https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de]

 

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Das Projekt use-oer@htwsaar und das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter dem Förderkennzeichen 01PO16019 gefördert. Projektlaufzeit: Februar 2017 - August 2019

 

 

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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